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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Übersetzerzentrale München/Landshut

*Übersetzerzentrale München und Übersetzerzentrale Landshut sind Eigennamen und werden weiterhin im Fließtext als „Übersetzerzentrale“ bezeichnet.

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerzentrale und dessen Auftraggebern, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerzentrale nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkannt haben.

2. Leistungsumfang

Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig, nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Leistung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat die Übersetzerzentrale spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen des Auftrages zu unterrichten (auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Leistung, Formate, etc.). Ist die Arbeit für den Druck bestimmt, ist ein Korrekturabzug zu bestätigen.
  2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Auftragsleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerzentrale zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen Tabellen, Abkürzungen etc).
  3. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung von (1) und (2) dieses Abschnitts ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerzentrale.

4. Ausführung des Auftrages und Mängelbeseitigung

  1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt (d. h. "nach bestem Wissen und Gewissen"). Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
  2. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Übersetzerzentrale.
  3. Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch die Übersetzerzentrale. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels gegenüber der Übersetzerzentrale schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist der Übersetzerzentrale vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
  4. Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.
  5. Im Falle des Scheiterns der Nachbesserung oder einer Ersatzleistung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  6. Liefertermine und -fristen werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Sollten jedoch Umstände eintreffen, die die Übersetzerzentrale nicht zu verantworten hat, so sind wir für die Nichteinhaltung der Lieferungsfrist bzw. des Termins nicht haftbar zu machen. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Ansprüche seitens des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu vereinbaren.

5. Haftung

  1. Die Übersetzerzentrale haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
  2. Eine Haftung der Übersetzerzentrale für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
  3. Der Höchstsatz für Schadensansprüche darf die Höhe des Auftragswertes nicht Übersteigen.

6. Berufsgeheimnis

Die Übersetzerzentrale verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und diesbezüglich keinerlei Informationen an Dritte weiterzugeben.

7. Vergütung und Grundlage der Berechnung des Honorars

  1. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Anzahl von Normzeilen der fertigen Übersetzung bestimmt. Als Normzeile gelten 55 Anschläge (Zeichen + Leerzeichen).
  2. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Übersetzung fällig.
  3. Die Übersetzerzentrale hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Diese werden in der Regel mit dem Auftraggeber vorher abgestimmt. Die Übersetzerzentrale kann bei umfangreichen Übersetzungen einen vertretbaren Vorschuss verlangen, Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet.
  4. Wurden bezüglich des Honorars bzw. der Abrechnung der Leistung keine Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Übersetzerzentrale getroffen, so treten die Bestimmungen, die im Gesetz zur Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen, Übersetzern sowie Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG, Abschnitt 3, § 8-14 ) festgesetzt sind, in Kraft. (www.jveg.de)

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

  1. Die Auftragsarbeit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerzentrale. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
  2. Die Übersetzerzentrale behält sich ihr Urheberrecht vor.

9. Rücktritt vom Vertrag

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem oder vertretbarem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie uns in schriftlicher Form vorgelegt wird. Wir behalten uns das Recht auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes vor.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz der Übersetzerzentrale.

11. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.